Gesamthandlungsvollmacht

Gesamthandlungsvollmacht
Gesamthandlungsvollmacht
<-, -en> f (JUR) συλλογική εξουσιοδότηση f για διενέργεια εμπορικών πράξεων

Wörterbuch Deutsch-Griechisch . 2015.

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  • Gesamthandlungsvollmacht — beschränkte ⇡ Handlungsvollmacht, bei der der ⇡ Handlungsbevollmächtigte nur gleichzeitig mit einem anderen Bevollmächtigten oder einem Prokuristen handeln darf. Im Gegensatz zur ⇡ Prokura sind solche Bestimmungen auch einem Dritten gegenüber… …   Lexikon der Economics

  • Gegenzeichnung — I. Organisation:Kontrollmaßnahme, die überall da vorzuschreiben ist, wo Willensäußerungen untergeordneter Organe durch verantwortliche leitende Personen zu decken sind. II. Handelsrecht:⇡ Gesamthandlungsvollmacht, ⇡ Gesamtprokura …   Lexikon der Economics

  • Gesamtvertretung — Gesamtvollmacht, Kollektivvertretung; Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller Bevollmächtigten verlangt. G. dient der Sicherheit im Geschäftsverkehr, schützt vor Unvorsichtigkeiten und Unredlichkeiten. Es genügt, dass ein zur Vertretung …   Lexikon der Economics

  • Handlungsvollmacht — I. Begriff:Die nicht als ⇡ Prokura in einem Handelsgewerbe dem ⇡ Handlungsbevollmächtigten erteilte ⇡ Vollmacht (§§ 54–58 HGB). II. Arten/Umfang:1. Gesetzlicher Umfang der H. (§ 54 HGB): Die H. deckt alle Geschäfts und Rechtshandlungen, die der… …   Lexikon der Economics

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